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Der Samtgemeindebürgermeistermonat Dezember 2025 /Januar 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich hoffe, Sie alle sind gut und erholt ins neue Jahr 2026 gestartet und konnten das winterliche Wetter bei einem Spaziergang durch den Schnee oder einer Schlittenfahrt genießen. Ich selbst habe jede Möglichkeit genutzt, meine Freizeit im Weißen zu verbringen, u.a. bei der Neujahrswanderung der Heideböcke, bei einem kurzen Schnack an einer Eisbar oder unterwegs mit dem Schlitten – herrlich. Oder anders: Es hat sehr über den Ärger der kaum befahrbaren Straßen hinweggeholfen.
Die erste Ausgabe 2026 möchte ich erneut nutzen, um über das Thema Windenergievorranggebiete über die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel zu informieren. In den vergangenen Wochen hatte ich doch das Gefühl, dass hier und da Unklarheit herrscht und sich der ein oder andere fragt, wie der aktuelle Stand ist und wie es nun weitergeht. 

Der Samtgemeinderat hatte, und darüber haben wir auf vielen Kanälen berichtet, am 03.07.2025 beschlossen, dass auf insgesamt sechs Flächen in der Samtgemeinde Amelinghausen Planungen weiterverfolgt werden sollen, um auf diesen Flächen Windenergieanlagen möglich zu machen. Wir nennen diese Flächen: Amelinghausen Ost, Rehlingen, Erweiterung Windpark Tellmer, Rehrhof West, Ehlbeck Süd „Fuchsberge“ und Lückenschluss Etzen-Ehlbeck Teilfläche West. Drei weiteren Gebieten erteilte der Samtgemeinderat eine Absage. Diese Flächen werden bei den kommenden Planungen nicht weiter betrachtet. Weiterhin wurden vom Samtgemeinderat weitere Kriterien beschlossen, die von den Vorhabenträgern zu beachten sind, u.a. wurden Abstände zu Wohnbebauung, zu Heideflächen oder zu besonderen Schutzgebieten aufgenommen, die an einigen Stellen auch zu einer Verkleinerung der Flächen geführt haben.

Der Samtgemeindeausschuss beschloss mittlerweile für fünf der sechs möglichen Gebiete (bisher noch nicht für den Lückenschluss Etzen–Ehlbeck, Teilfläche West) sogenannte städtebauliche Verträge zwischen den Vorhabenträgern und der Samtgemeinde. Diese Verträge haben insbesondere den Zweck, die Samtgemeinde von allen Kosten des Verfahrens freizuhalten und festzulegen, auf welchen Flächen genau nun die Bauleitplanung starten darf. In Einzelfällen wurden diese Verträge auch von den betroffenen Mitgliedsgemeinden beschlossen, wenn z.B. direkt die Wegenutzung festgelegt wurde. Die fünf Flächen werden mit einem Ausschnitt der Planzeichnung auf der Homepage der Samtgemeinde Amelinghausen (www.samtgemeinde-amelinghausen.de) bekannt gegeben. Weiter wird die Gesamtkarte erneut überarbeitet, sodass für die Samtgemeinde deutlich wird, wo sich neben den bestehenden Windparks und Photovoltaik-Anlagen weitere Windparks entwickeln könnten, und das sowohl über die Gemeindeöffnungsklausel als auch über das regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg. 

Danach folgen im Laufe des Jahres die öffentlichen Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplans durch den Samtgemeinderat. Verbunden wird der Aufstellungsbeschluss mit dem Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, also anderer Behörden und Verbände. Danach sollte deutlich werden, ob die geplanten Vorhaben realisierbar sind oder nicht. Erst wenn dieser Verfahrensschritt erfolgreich durchlaufen ist, starten detailliertere Überlegungen zu möglichen Standorten für Umspannwerke, Wegeplanungen oder Kabeltrassen. Im ersten Schritt geht es um die Frage: „Sind auf der geplanten Fläche Windenergieanlagen grundsätzlich möglich oder gibt es Hindernisse, die der Realisierung im Wege stehen?“. Darüber hinaus werden einige Gutachten erstellt werden müssen, um dieser Frage nachzugehen. Dabei geht es u.a. um die Tragfähigkeit des Bodens, den Naturschutz oder den zu erwartenden Wind. Über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit haben auch Sie als Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Änderungen im Flächennutzungsplan abzugeben. Wir werden jeweils rechtzeitig über unsere Kanäle informieren, wenn der Auslegungszeitraum beginnt und wie Sie sich am Verfahren beteiligen können. 

Anschließend wird es, wenn die Vorhaben nicht unmöglich sind, eine zweite öffentliche Beteiligungsrunde geben, bei der wieder die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den Planungen abgeben können. Auch darüber werden wir informieren. 

Darüber hinaus hat der Samtgemeinderat entschieden, dass es zwischen den beiden Verfahrensschritten eine Informationsveranstaltung zum jeweils geplanten Vorhaben geben muss, um über das behördliche Verfahren hinaus zu informieren und Fragen zu beantworten. Dazu wird der Vorhabenträger öffentlich einladen. 

Sie sehen: Es sind noch viele Schritte erforderlich und einige Fragen zu klären, bevor auf den von der Samtgemeinde Amelinghausen priorisierten Flächen tatsächlich Windenergieanlagen errichtet werden können. Ich bitte weiter um Nachsicht, dass Stand heute nicht alle Fragen beantwortet werden können. Wir haben in der Vergangenheit versucht, so offen und transparent wie möglich über die Sachlage zu informieren, und das wollen wir auch beibehalten. Dennoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch Einiges unklar und wir möchten keine Informationen streuen, die sich am Ende nicht bewahrheiten. 

Sollten Sie Fragen über diesen Sachstandsbericht hinaus haben, melden Sie sich gern jederzeit bei mir. 

Bürgersprechstunde
Die nächste Bürgersprechstunde mit mir findet am Montag, 02.02.2026, um 19:00 Uhr in Drögennindorf im Feuerwehrgerätehaus statt. Kommen Sie gerne mit Fragen, Anregungen und Kritik auf mich zu.

Herzlichst
Ihr Christoph Palesch