Räum- und Streupflicht im Winter
Jahreszeitbedingt weisen wir auf die in der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Amelinghausen geregelte Winterdienstpflicht der Grundstückseigentümer hin. Demnach sind bei Schneefall Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, ist ein ebenso breiter Streifen am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Die Gossen, Einlaufschächte/Gullys und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Decken Sie sich daher schon rechtzeitig mit dem nötigen Streugut ein. Wir bitten um Beachtung.