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Feuerwerk zum Jahreswechsel

Das Jahr neigt sich dem Ende und wir feiern in Kürze den Jahreswechsel. Ein Feuerwerk gehört für viele zu den Höhepunkten des Abends dazu. Damit Sie das Silvesterfeuerwerk genießen und unverletzt ins neue Jahr starten können, sollten Sie ein gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit mitbringen. Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe (200 Meter) von: Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Sammelunterkünften und Reet- oder Fachwerkhäusern grundsätzlich ganzjährig, aber auch besonders angeordnet in der Silvesternacht verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können und Tankstellen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Beim Feuerwerk gilt auch immer die Regel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden. Kommen Sie gut ins Neue Jahr!