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Aus den Rathäusern der

Samtgemeinde Amelinghausen

Der Samtgemeindebürgermeistermonat Dezember 2025 /Januar 2026

| Christoph Palesch
Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich hoffe, Sie alle sind gut und erholt ins neue Jahr 2026 gestartet und konnten das winterliche Wetter bei einem Spaziergang durch den Schnee oder einer Schlittenfahrt genießen. Ich selbst habe jede Möglichkeit genutzt, meine Freizeit im Weißen zu verbringen, u.a. bei der Neujahrswanderung der Heideböcke, bei einem kurzen Schnack an einer Eisbar oder unterwegs mit dem Schlitten – herrlich. Oder anders: Es hat sehr über den Ärger der kaum befahrbaren Straßen hinweggeholfen. Die erste Ausgabe 2026 möchte ich erneut nutzen, um über das Thema Windenergievorranggeb...
Christoph Palesch Samtgemeindebürgermeister Amelinghausen

Christoph Palesch
Samtgemeindebürgermeister

| Elsa Kögel | Aus dem Rathaus

Der Professor kam mit dem Fahrrad

Am 26. November hatte die Bürgerinitiative „Haltepunkt Drögennindorf“ zu einem besonderen Vortrag in den Saal des Gasthof Heidetal eingeladen – und die Dorfgemeinschaft kam. Prof. Dr. Peter Pez, der nun emeritierte Professor für Stadt- und Kulturraumforschung an der Leuphana, hielt einen spannenden und lebendigen Vortrag zum Thema „SPNV als Mittel zur Verkehrs- und Regionalentwicklung“.
Ein Haltepunkt in Drögennindorf steht exemplarisch für die Überlegenheit des schienengebundenen Nahverkehrs: Ein Bus ist niemals schneller als der SPNV (also Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn oder eine Regionalbahn). So lauteten die Ergebnisse der Reisezeitanalysen, die Prof. Pez zusammen mit Studierenden zu unterschiedlichen Verkehrsmitteln durchgeführt hatte. Der Regio-S-Bahn-Verkehr ist unschlagbar bezüglich seiner Effizienz.

Das war aber nur ein Aspekt seines Vortrags. Zusätzlich zeigte Prof. Pez auf, dass Lüneburg früher ein wichtiger Bahn-Knotenpunkt gewesen sei, diese Aufgabe aber aufgrund der vielen Stilllegungen verloren habe, wobei die Hauptverkehrsströme auch jetzt noch entlang der ehemaligen Eisenbahntrassen verliefen.
Außerdem holte er weit aus und beleuchtete die demografische Entwicklung der nächsten 35 Jahre. Abhängig davon, wie viel geregelte Zuwanderung Deutschland zulässt, wird die Bevölkerung von nun 83 Millionen auf entweder 63 Mio. oder 73 Mio. Menschen drastisch sinken. Mit allen Konsequenzen der fehlenden Arbeitskräfte und Konsumenten. Neben der „personellen“ Situation gibt es aber auch das Problem der veränderten Immobiliennutzung. Die Konzentration des Lebens auf städtische Bereiche wird weiterhin stattfinden. Da die Städte gleichzeitig aber schon jetzt „aus allen Nähten platzen“, wird das Interesse am Umland zunehmen – aber eben nur an Dörfern und Kleinstädten, die über einen (schienengebundenen, s.o.) Personennahverkehr mit der Stadt verbunden sind. Die Dörfer, die das nicht haben, drohen mehr oder weniger „wüst“ zu fallen (in Teilen von Ostdeutschland kann man das bereits beobachten).
In der Konsequenz bedeutet dies für ihn, dass die Reaktivierung der Bahnstrecke Soltau – Lüneburg unter einer ganz anderen Prämisse gesehen werden muss. In seinen Augen muss der Schwerpunkt darin bestehen, einen Regio-S-Bahn-Verkehr zu schaffen, der für jeden Endpunkt der Strecke eine Anbindung des ländlichen Raums an das Ballungszentrum schafft, indem möglichst viele Haltestellen angefahren werden.
Dies war sein Auftrag an die Gemeinde Betzendorf: weiter um den Haltepunkt in Drögennindorf zu kämpfen, um nicht zu den Verlierern der Konzentrationsprozesse zu gehören. Dazu sollten noch weitere Orte mit denkbaren Haltestellen an der Strecke in den Aktivierungsprozess einbezogen werden, damit die Strecke möglichst attraktiv und damit auch lukrativ wird.
Der Vortrag hat die Anwesenden überzeugt, dass der Einsatz sich lohnt – gleichzeitig hat er aber auch gezeigt, dass die Aufgabe sehr nachhaltig ist und die Interessensgemeinschaft noch Unterstützung braucht. Interessierte können sich gerne melden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Am Ende des Abends wurde Prof. Pez anhaltend applaudiert – als Dankeschön erhielt er eine tiefgefrorene Wildschweinkeule, die er anschließend auf seinem Fahrrad nach Lüneburg transportierte.

| Bürgermeister Felix Petersen | Gemeinde Rehlingen

Umbenennung des Straßenabschnitts am Sportplatz

Die Gemeinde Rehlingen informiert darüber, dass der Straßenabschnitt direkt vor dem Sportplatz in Ehlbeck ab sofort einen neuen Namen trägt. Der bisherige Teil der „Munster Straße“, der sich im Bereich des Sportplatzes befindet, wurde in „Am Sportplatz“ umbenannt. Der Sportplatz ist damit künftig unter der neuen offiziellen Adresse „Am Sportplatz 1, 21385 Rehlingen“ zu finden.
Hintergrund für die Änderung sind die zunehmenden Besucherzahlen, insbesondere bei Heimspielen, des Landesligisten FC Heidetal, die regelmäßig viele Gäste aus der Region und darüber hinaus anziehen. Immer wieder hatten Lieferdienste,

Gastmannschaften und Zuschauerinnen und Zuschauer Schwierigkeiten, den Sportplatz korrekt im Navigationssystem zu finden, da die Adresse bisher nicht eindeutig zugeordnet werden konnte.
„Wir hatten in der Vergangenheit öfter das Problem, dass Lieferungen für den Verein nicht angekommen sind, weil Spediteure den Platz einfach nicht gefunden haben“, erklärt Rolf Krug, Vorsitzender des SV Ehlbeck. „Mit der neuen Adresse wird das endlich klarer und wir freuen uns sehr über die Lösung.“
Auch der FC Heidetal sieht in der Umbenennung einen wichtigen Schritt. Jens Winkelmann, stellvertretender Vorsitzender des Vereins, bestätigt: „Gerade Gastmannschaften oder auswärtige Fans, die das erste Mal nach Ehlbeck kommen, standen teilweise irgendwo im Ort – nur nicht am Sportplatz. Die neue Straßenbezeichnung macht es allen deutlich leichter.“
Der Gemeinderat hat den Wunsch beider Vereine nach einer klaren und leicht auffindbaren Adresse einstimmig unterstützt. Bürgermeister Felix Petersen betont die Bedeutung des Sports für die Gemeinde: „Wir freuen uns darüber, dass sowohl der SV Ehlbeck als auch der FC Heidetal immer mehr Menschen in unsere Gemeinde holen. Der Sport hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb sind wir dem Wunsch der Vereine gerne nachgekommen und haben den Straßenabschnitt vor dem Sportplatz umbenannt, damit die Anlage künftig problemlos in Navigationssystemen gefunden wird.“
Das neue Straßenschild wurde bereits aufgestellt. Die Gemeinde dankt beiden Vereinen für die Zusammenarbeit und allen Beteiligten für die unkomplizierte Umsetzung.

| Jana Christoph-Saath | Samtgemeinde Amelinghausen

In diesem Jahr ehrt die Samtgemeinde Amelinghausen erstmalig nach der neuen Ehrungsrichtlinie

Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler, Ehrungen für „Jugend musiziert“ und „Jugend forscht“, besondere Sportlerehrung einer Einzelperson oder einer Mannschaft mit herausragenden Leistungen, sowie Ehrung von Betreuer*innen, Trainer*innen, Funktionären und Ehrenamtlichen

Bitte melden Sie Ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler sowie die erfolgreichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Wettbewerbe „Jugend musiziert“ und „Jugend forscht“ bis zum 27.02.2026 an:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Ehrungsrichtlinie der Samtgemeinde Amelinghausen
§ 1 – Allgemein
Die Samtgemeinde Amelinghausen würdigt Menschen, Vereine und Organisationen, die sich in besonderer Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, sei es durch langjähriges ehrenamtliches Engagement oder durch außergewöhnliche Leistungen. Dabei wird ausdrücklich auch der stille Einsatz gewürdigt, der oft im Hintergrund geschieht und dennoch von großer Bedeutung für das Zusammenleben ist.

Geehrt werden können Personen und Gruppen, die sich für die Gemeinschaft in der Samtgemeinde Amelinghausen engagiert oder zur positiven Entwicklung der Region beigetragen haben. Strenge Kriterien gewährleisten die besondere Wertigkeit dieser Auszeichnung. Eine Ehrung ist möglich, wenn die Person in der Samtgemeinde Amelinghausen lebt oder in einem hier ansässigen Verein oder einer Organisation aktiv ist. Weiter können Personen geehrt werden, die in der Samtgemeinde Amelinghausen wirken, aber nicht in der Samtgemeinde leben. Ebenso können Verstorbene posthum geehrt werden. Voraussetzung ist stets ein klarer Bezug zur Samtgemeinde Amelinghausen.
§ 2 - Ehrungsvoraussetzungen
Geehrt werden können Personen und Gruppen, die sich in folgenden Bereichen besonders verdient gemacht haben:
Langjährige ehrenamtliche Arbeit zum Wohl der Gemeinschaft. 
Kulturelles Engagement, z. B. in Musik, Theater oder Heimatpflege.
Schutz von Natur und Umwelt sowie Erhalt der Landschaft.
Außergewöhnliche Verdienste im Sport, Vereinsleben oder Zusammenleben der Bürger.
Soziales Engagement, insbesondere in der Hilfe für andere Menschen.
Herausragende persönliche Leistungen oder Verdienste in Sport, Beruf oder Kirche.
Einsatz für Brandschutz oder Katastrophenschutz.
Besondere Taten zum Schutz von Menschenleben.
§ 3 - Ehrenmedaille, Ehrennadel, Goldenes Buch
Die Ehrenmedaille ist die höchste Auszeichnung der Samtgemeinde Amelinghausen. Sie wird gemeinsam mit der Ehrennadel verliehen und ist verbunden mit der Eintragung in das „Goldene Ehrenbuch“ der Samtgemeinde. Die Trägerinnen und Träger der Ehrenmedaille erhalten das Recht, die Ehrennadel öffentlich zu tragen. Die Ehrennadel wird als Anerkennung für besondere Verdienste verliehen. Auch sie berechtigt zum öffentlichen Tragen und ist mit einem Eintrag in das „Goldene Ehrenbuch“ der Samtgemeinde Amelinghausen verbunden.
Eintragung in das „Goldene Ehrenbuch“. Die alleinige Aufnahme in das „Goldene Ehrenbuch“ der Samtgemeinde Amelinghausen erfolgt durch Entscheidung des Samtgemeindebürgermeisters in Abstimmung mit der Ehrungskommission.
§ 4 - Ablauf der Ehrung mit Medaille und Nadel
Vorschläge können jederzeit von Einzelpersonen, Vereinen, Institutionen oder Firmen eingereicht werden. Die Verwaltung bittet regelmäßig um Vorschläge und prüft diese. Einem Ehrungsvorschlag ist eine kurze, ggf. stichwortartige Aufstellung über Art, Umfang sowie Dauer der auszeichnungswürdigen Verdienste beizufügen. Der Rat der Samtgemeinde entscheidet mit einer Zweidrittelmehrheit über die Ehrung.
Die Ehrungskommission setzt sich aus gewählten Mitgliedern des Rates, in der Regel je ein Mitglied pro Fraktion, sowie dem Samtgemeindebürgermeister zusammen. Sie bereitet die Entscheidungen über Ehrungen vor. Die Auszeichnungen werden in einem feierlichen Rahmen in einem Turnus von drei bis fünf Jahren verliehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht.
§ 5 - Sportlerehrung
Eine jährliche Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler aus Einzel- und Mannschaftssportarten findet statt, sofern sie in der Samtgemeinde Amelinghausen wohnen und wirken oder für einen ortsansässigen Verein beziehungsweise für einen externen Verein antreten.
Voraussetzung für die Auszeichnung ist eine Platzierung unter den ersten drei Rängen auf Kreis- oder Bezirksebene oder unter den ersten sechs Plätzen auf Landes- oder Bundesebene. Die geehrten Personen erhalten eine Urkunde sowie ein Erinnerungspräsent als Anerkennung ihrer sportlichen Leistungen.
§ 6 - Besondere Sportlerehrung
Jährlich kann eine Sportlerin, ein Sportler und eine Mannschaft des Jahres ausgezeichnet werden. Die Ausgezeichneten erhalten eine Urkunde und ein Erinnerungspräsent.
§ 7 - Ehrung bei „Jugend musiziert“ und „Jugend forscht“
Erfolgreiche Teilnehmer dieser Wettbewerbe werden jährlich geehrt, sofern sie in der Samtgemeinde Amelinghausen wohnen. Voraussetzung: Platzierungen unter den ersten drei Rängen auf Regional- oder Landesebene oder unter den ersten sechs auf Bundesebene. Eine Ehrung kann auch bei besonderen Leistungen erfolgen. Die geehrten Jugendlichen erhalten eine Urkunde und ein Erinnerungspräsent.
§ 8 Ehrung von Betreuern, Betreuerinnen, Trainern, Trainerinnen und Funktionären
Um die wertvolle Arbeit von Betreuern, Betreuerinnen, Trainern und Trainerinnen in Vereinen und Organisationen anzuerkennen, können diese für ihr langjähriges und besonderes Engagement ausgezeichnet werden. Die Ehrung kann erfolgen für:
Langjähriges ehrenamtliches Engagement in der sportlichen oder sozialen Jugendarbeit.
Besondere Verdienste in der Talentförderung und Vereinsentwicklung.
Herausragendes Engagement im Trainings- und Betreuungsbereich.
Geehrte erhalten eine Urkunde und ein Erinnerungspräsent.
§ 9 - Sonstige allgemeine Ehrungen
Ehejubiläen (ab 50 Jahre), Geburtstage (ab 100 Jahre) sowie Vereins- und Betriebsjubiläen werden gesondert gewürdigt. Die Ehrung erfolgt mit einer Urkunde sowie einem Geld- oder Sachgeschenk.
§ 10 - Inkrafttreten
Die bisherigen Richtlinien vom 10. Dezember 2019 werden aufgehoben. Diese neue Fassung tritt am 27. Juni 2025 in Kraft.
Samtgemeinde Amelinghausen, den 28. August 2025
Christoph Palesch (Samtgemeindebürgermeister)

| Lara Gowin | Samtgemeinde Amelinghausen

Seniorentreff Amelinghausen e. V.

Am Montag, 12.01.2026, feierte der Seniorentreff Amelinghausen e.V. sein 20-jähriges Jubiläum. Zur Feierstunde war auch Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch eingeladen, der die Glückwünsche aus Rat und Verwaltung der Samtgemeinde Amelinghausen überbrachte und sich für das tolle ehrenamtliche Engagement bedankte. Er hob hervor, dass der Seniorentreff die Möglichkeit zum Austausch und Miteinander bietet und so auch der drohenden Vereinsamung im Alter entgegenwirkt.

Seit 20 Jahren gibt es regelmäßige Treffen zum Klönschnack, Ausflüge, Wanderungen oder Fahrradtouren. Die Vorsitzende Ruth Frerich berichtete über die Gründung und einige Highlights der Vereinsgeschichte – ein rundum gelungener Nachmittag.
Wir hoffen, dass es auch über die kommenden 20 Jahre viel zu berichten geben wird. Auch hier noch einmal: Herzlichen Glückwunsch zum 20-jährigen Jubiläum.

| Lara Gowin | Samtgemeinde Amelinghausen

Verabschiedung in den Ruhestand

Zum Ende des vergangenen Jahres verabschiedeten wir unsere langjährige Kollegin Andrea Kohlmeyer in den wohlverdienten Ruhestand.
Bereits 2009 startete sie mit einem studien­verbundenen Praktikum bei der Samtgemeinde.
Seit 2011 war sie fester Bestandteil unseres Kollegiums im Geschäftsbereich IV – Bildung & Soziales. 

Für ihre langjährige Treue, ihr großes Engagement und die wertvolle Arbeit im Beratungs- und Familienzentrum sagen wir herzlich Danke.
Liebe Andrea, wir wünschen dir für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, Gesundheit und viele schöne Erlebnisse.

| Laura Gödecke | Samtgemeinde Amelinghausen

Vorübergehende Schließung der KFZ-Zulassung

Die Zulassungsstelle bleibt voraussichtlich bis einschließlich 1. Mai 2026 vorübergehend geschlossen.
Grund für die Schließung ist ein Personalwechsel mit anschließend erforderlicher Ausbildung beim Landkreis Lüneburg, sodass der reguläre Betrieb erst nach dem 1. Mai 2026 wieder aufgenommen werden kann.
Während der Schließzeit stehen folgende Alternativen für die KFZ-Zulassung zur Verfügung: 

Kfz-Zulassungsstelle Lüneburg 
Montag bis Freitag: 7:30–12:00 Uhr 
Dienstag zusätzlich: 13:30–17:00 Uhr 
Telefon: 04131/26-1239
Kfz-Zulassungsstelle Bleckede (nur mit Termin) 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  
Telefon: 05852/977-92 oder -16 oder -18
Auf der Homepage des Landkreises Lüneburg steht ein Online-Terminbuchungsmodul zur Verfügung. Dort können Termine für die KFZ-Zulassung bequem online gebucht werden.  
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme.

| Jana Christoph-Saath | Samtgemeinde Amelinghausen

„Orange Days 2025“

Aktionstage gegen Gewalt an Frauen 

Vom 25. November bis 10. Dezember 2025 erstrahlten die Fenster des Kultursaals im Rathaus, sowie die Tourist-Info Amelinghausen in leuchtendem Orange. 
Unter unserem Motto „Amelinghausen bekennt Farbe“ im Rahmen der Orange Days 2025 haben wir ein öffentliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt. 

Täglich werden Frauen und Mädchen Opfer von sexueller, körperlicher und verbaler Gewalt. Oft beginnt Gewalt im Kleinen und findet häufig im Bekannten- oder Familienkreis statt.
Sind Sie persönlich betroffen oder kennen Sie jemanden, dem es nicht gut geht, dann wenden Sie sich gern an mich, ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Persönlich erreichen Sie mich unter Tel.: 04132 920923 oder via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
Im Falle von akuter Bedrohung wählen Sie bitte die 110!
Das Beratungstelefon „Gewalt gegen Frauen“ erreichen Sie unter 08000-116 016

| Inka Behringer | Feuerwehr

Ein neues Fahrzeug für unsere Feuerwehr!

Ihre Unterstützung zählt!
Viele Jahre lang hat ein Mannschafts- und Transportfahrzeug die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Oldendorf/Luhe zuverlässig unterstützt. Zahlreiche Einsätze, Fahrten und Transporte haben jedoch ihre Spuren hinterlassen. Verschleiß, technische Mängel und steigender Reparaturbedarf machen deutlich: Ein Ersatz ist dringend notwendig.

Das Fahrzeug ist weit mehr als ein Transportmittel. Es sichert die Mobilität unserer Einsatzkräfte, unterstützt die Nachwuchsarbeit und ermöglicht Übungen, Ausbildungen sowie gemeinschaftliche Aktivitäten. Auch im Einsatz- und Versorgungsdienst ist es unverzichtbar. Um diese Aufgaben auch künftig zuverlässig erfüllen zu können, muss nun ein neues Fahrzeug beschafft werden.
Diese Anschaffung stellt eine große finanzielle Herausforderung dar, die wir nicht allein bewältigen können. Deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Zur Finanzierung beteiligen wir uns an einer von der Volksbank Lüneburger Heide eG unterstützten Crowdfunding-Aktion. Jede Spende zwischen 10 und 50 Euro wird von der Volksbank verdoppelt – so wird aus jedem Beitrag ein wichtiger Schritt in Richtung Ziel.
Auch kleine Beträge machen einen großen Unterschied. Jede Spende stärkt die Einsatzbereitschaft und Zukunftsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Oldendorf/Luhe.
!Die Teilnahme ist einfach online möglich unter:
www.viele-schaffen-mehr.de/projekte/
neues-mtf-fuer-die-ffo

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!

| Super User | Aus dem Rathaus

Fietes Dorfarchiv

Fietes Dorfarchiv

Das Urgestein Hans-Friedrich Müller sammelt seit vielen Jahrzehnten Wissenswertes aus der Geschichte der Samtgemeinde Amelinghausen, welcher Hof von wem geführt wurde, wie Einrichtungen entstanden und wie sie über die Jahre hinweg genutzt wurden. Er hat einen historischen Schatz zusammengetragen, welchen er uns seit vielen Ausgaben monatlich in selbst geschriebenen Beiträgen für die Zeitung zur Verfügung stellt. Vielen Dank, lieber Fiete!

An dieser Stelle möchten wir seine Mühen und sein Wissen auch online verfügbar machen, hier in Fietes Dorfarchiv.


Dorfgeschichten aus der Samtgemeinde Amelinghausen

© Hans-Friedrich Müller

| Hans-Friedrich Müller | Aus dem Rathaus

Die Amelinghausener Gilde

Die Gilde ist ein selbstnütziger Verein, in dem auch zünftig geschmaust und getrunken wurde. Das Wort ist vom altnordischen „Gildi“ abgeleitet und bedeutet Genossenschaft, Festschmaus und auch Trinkgelage. Schon im 8. Jh. gab es auf dem Gebiet des heutigen Frankreichs Kaufleute u. fahrende Händler, die sich zusammengetan haben, um sich gegenseitig zu helfen u. zu schützen. Bei uns gibt es Gilden seit dem 10. JH..
In der von Heinrich I. erlassenen Burgenverordnung von 926 n. Chr. taucht das Wort Gilde das erste Mal auf. Wer Mitglied einer solchen Gemeinschaft bzw. Brüderschaft werden wollte, musste durch einen Schwur seine Bereitschaft zeigen, sich für die Interessen der Gilde im ökonomischen u. sozialen Bereich aktiv einzusetzen. Es galt das genossenschaftliche Prinzip: „Einer für alle, alle für einen“.

Im Gegensatz zur Gilde ist die Zunft ein Zusammenschluss von Handwerkern in den Städten. Auch dieser Zusammenschluss war berufsspezifisch. Ihr Ziel war u.a. eine ordentliche berufliche Ausbildung u. eine Garantie für eine gute Qualität der hergestellten Produkte. Wer Mitglied einer Gilde o. Zunft war, hatte in der Stadt einen gewissen Rechtsschutz. Anders als heute gab es damals keine Versicherungen. Wer in Not geriet, bekam Hilfe und Unterstützung.
Die Kaufmannsgilden u. die Handwerkerzünfte hatten folgende Ziele gemeinsam: Schutz und Sicherheit in allen Lebensbereichen u. ein gemeinschaftliches, christliches Zusammenleben, beruhend auf dem Prinzip der Nächstenliebe. Dass es bei uns zwei verschiedene Begriffe für diese beiden Gemeinschaften gibt, die sich von ihren Zielen her eigtl. nicht unterscheiden, ist historisch bedingt. Die Gilde als Brüderschaft ist älter als die Zünfte. In England gibt es nur das Wort „guild“ für beide Brüderschaften.
Dass wir vieles über die Amelinghausen Gilde wissen, haben wir unserem Pastor Heinrich Ludewig Meybrinck zu verdanken, der nach seinem Amtsantritt 1780 in mühsamer Arbeit das ganze Kirchenarchiv neu geordnet u. Wichtiges für die Nachwelt in seinem „Corpus Bonorum“ von 1785 festgehalten hat. Sein 85 Seiten umfassendes, handschriftlich überliefertes Werk, ist eine Bestandsaufnahme aller kirchlichen Einnahmen u. Ausgaben. Obwohl Meybrinck das ganze Kirchenarchiv durchforstet hatte, konnte er keine Hinweise finden, wann es in Amelinghausen zur Gründung von Gilden gekommen ist. Seiner Meinung nach haben die Gilden, wovon es in unserem Kirchspiel ursprünglich fünf gab, „ihren Anfang noch weit im Papsttum genommen … dass hier in ganz alten Zeiten Mönche gewohnt haben“ (in der Nähe vom heutigen Papenstein, gemeint ist die Papenstelle), ist eine bekannte Sache… Durch eine starke Feuersbrunst sind diese Mönche 1396 vertrieben worden. Von diesen geistlichen Ordensleuten, mag nun, wie ich denke, der Gildekram ein Nachlass sein … Diese Gesellschaft, von dem Aberglauben unterstützt, braucht allerlei Kunstgriffe, Güter, Länderey, Wiesen an sich zu bringen. Für eine Seelenmesse konnte man damals schon einen Zehnten, ein Stück Landes, zur Belohnung bekommen". (Meybrinck, Corpus Bonorum)
Dass Meybrinck die Gilde als Kram bezeichnet, zeigt deutlich seine negative Einstellung. Er fand es auch richtig, dass der Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg 1539 aus fünf Gilden eine machte und sie nicht einem Heiligen als Schutzpatron unterstellte. Die Gilde war finanziell gut fundiert, da sie die abgewanderten Mönche beerben u. somit über eine Vielzahl von Einnahmequellen verfügen konnte. Der eigentliche Eigentümer dieses Rechts war aber der Landesherr. Die Gildegüter betrachtete man als „primus corpus“, ein unantastbares Gut, über das der Landesherr als Summus Episcopus die Oberaufsicht hatte.
So wie jeder Verein hatte auch die Gilde eine verbindliche Vereinsstruktur. An der Spitze stand der Gildemann, der für die Organisation und Finanzen verantwortlich war. Ihm unterstand ein Gildeknecht, der auf die richtige Nutzung der Holzwiesen achtete und für die Beschaffung von Brennholz für die Schule verantwortlich war. Er hatte eine Kate, die auf dem Grund und Boden der Gilde stand (heute Uelzener Str.7). Dafür musste er jährlich einen Taler Miete bezahlen. Ein bekannter Spruch von heute lautet: „Wer arbeitet, darf auch feiern“. Diesen Spruch kannten auch unsere Vorfahren. Mehrmals im Jahr versammelten sich die Mitglieder im Pfarrhaus. „Und bey dieser Gelegenheit hat man weydlich, Mann und Frau, geschmauset, besonders schrecklich vieles Bier, bei Tonnen voll (eine Tonne: 120 L) 
gebraucht. Diese Fresserei ist mit Recht abgeschafft …“, so Meybrinck. Nach 1785 gab es diese Versammlungen zum Leidwesen der Gildemitglieder nicht mehr. Besonders die Frauen müssen diese Anordnung bedauert haben, denn sie durften sozusagen als emanzipierte Frauen zusammen mit der Männerwelt ordentlich feiern. Vllt. haben sie auch zum hohen Bierkonsum beigetragen. Seit 1750 gibt es die Landwirtschaftliche Brandkasse, die in gewisser Weise als eine Konkurrenz zur Gilde gesehen werden kann.

| Bürgermeister Felix Petersen | Gemeinde Rehlingen

Rückblick des Gemeinderates Rehlingen

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu – Zeit für uns als Gemeinderat, einmal kurz durchzuatmen und zurückzuschauen, was in den letzten Monaten passiert ist.
Im Frühjahr wurde ein neues Spielgerät für den Spielplatz am Etzener Weg bestellt, weil das alte große Spielgerät leider aus Sicherheitsgründen abgebaut werden musste. Die Sicherheit ging vor – das war keine schöne Entscheidung, aber sie war notwendig. Das neue Spielgerät ist bestellt, die Lieferzeit ist leider extrem lang und die Lieferung erfolgt hoffentlich im Dezember. Aber: Es kommt. Und wir sind sicher, dass der Spielplatz damit im kommenden Frühjahr wieder deutlich attraktiver wird.

Richtig erfreulich war, dass wir Fördermittel für die barrierefreie Umgestaltung von gleich drei Bushaltestellen einwerben konnten: Rehlingen (Ortsmitte), Ehlbeck (Apfelstraße) und Rehrhof. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Die Um­setzung soll in der 1. Jahreshälfte 2026 stattfinden. Und im Zuge dessen wird die Haltestelle Rehlingen „Ortsmitte“ ans Dorfgemeinschaftshaus verlegt. Das verbessert ganz konkret die Sicherheit gerade für Schulkinder beim Ein- und Aussteigen.
Ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit: Seit Oktober gilt Tempo 30 im Norden und Süden der Hauptstraße in Rehlingen. Die Schilder stehen, und wir sind überzeugt, dass die Entschleunigung im Ort wirklich hilft.
Ein großer Schritt für die Zukunft unserer Gemeinde war außerdem der Beschluss des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Baugebietes Finkenberg in Ehlbeck Ende Oktober. Dort können nun zwei Abschnitte mit jeweils fünf Bauplätzen realisiert werden. Wenn Bebauungsplan und Flächennutzungsplan rechtskräftig sind, folgt die Ausschreibung der Erschließung. Erst danach lässt sich verbindlich sagen, wie der Grundstückspreis liegen wird. Wir gehen davon aus, dass der Preis im 1. Quartal 2026 feststehen wird. Dann wird es eine öffentliche Infoveranstaltung geben, auf der über Kaufpreis und Verkaufsmodalitäten informiert wird.
In der Juni-Sitzung wurde ein neues Zukunftsprojekt vorgestellt: Zwischen Rehrhof und Dehnsen soll ein Energiespeicher entstehen. Nach Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beginnt nun das Verfahren für den Bebauungsplan, an dem sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen können.
Für den historischen Ortsrundgang Ehlbeck – eine Idee, die im Rahmen der 900-Jahr-Feier entstanden ist – konnten wir in diesem Jahr ebenfalls Fördermittel und Spenden einwerben. Dadurch können Informationstafeln zur Geschichte Ehlbecks angeschafft werden. Die Umsetzung soll möglichst noch in diesem Jahr 2025 erfolgen.
Und wir haben auch weiter an der Verkehrssicherheit in Rehlingen gearbeitet: Beim Landkreis Lüneburg wurde beantragt, Tempo 70 vor den Ortseinfahrten einzurichten – sowohl aus Richtung Amelinghausen als auch aus Richtung Bockum kommend. Eine Antwort hierzu steht noch aus.
Zum Schluss ist es uns wichtig, Danke zu sagen.
Danke an alle Ehrenamtlichen, die unsere Gemeinde mit Leben füllen. Danke für Hinweise, für Anregungen, fürs Mitdenken, fürs Mithelfen. Danke an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich einbringen.
Der Gemeinderat wünscht allen ein frohes, friedliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2026.

| Bürgermeister Felix Petersen | Gemeinde Rehlingen

WhatsApp-Kanal

Dieser QR-Code führt direkt zu unserem WhatsApp-Kanal. Dort informieren wir über alles Wichtige rund um das Leben in der Gemeinde Rehlingen. Einfach scannen und immer auf dem neuesten Stand bleiben. Veranstaltungen, Neuigkeiten und Hinweise – kompakt aufs Handy. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

| Bürgermeister Felix Petersen | Gemeinde Rehlingen

Forstbrücke in Bockum wurde saniert

Gute Nachricht aus Bockum: Der Weg hinter der Forst­brücke ist wieder gut benutzbar. Der bisherige Kopfsteinpflasterweg war in den vergangenen Jahren zunehmend un­eben geworden. Eine herkömmliche Instandsetzung war nicht mehr möglich, da das Kopfsteinpflaster hätte vollständig aufgenommen und neu verlegt werden müssen – eine Maßnahme, die wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen wäre.
Nach längerer Überlegung, wie die Gemeinde den Weg zukunftsfähig sanieren könnte, wurde in diesem Jahr eine gemeinsame Lösung mit den Niedersächsischen Landesforsten gefunden. Die Landesforsten haben die Maßnahme geplant, ausgeschrieben und fachgerecht durchführen lassen. Die Gemeinde Rehlingen beteiligte sich mit einem finanziellen Beitrag an der Umsetzung.

„Ich freue mich sehr, dass wir durch die Unterstützung der Niedersächsischen Landesforsten diesen wichtigen Weg in Bockum sanieren konnten“, erklärt Bürgermeister Felix ­Petersen. „Damit ist der Weg wieder sicher nutzbar.“
Auch die Niedersächsischen Landesforsten zeigen sich zufrieden: „Wir danken der Gemeinde Rehlingen für die gute Zusammenarbeit. Der Weg ist für unsere Holzabfuhr von großer Bedeutung, und durch die gemeinsame Maßnahme konnte eine nachhaltige Lösung gefunden werden“, so Dr. Michael ­Habermann, Leiter des Forstamtes Oerrel.
Von der Sanierung profitieren nicht nur die Forstbetriebe, sondern auch die Bewohnerinnen und Bewohner des SOS-Hofs Bockum. Der Weg wird regelmäßig von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden auch für den Weg zur Hofschule genutzt. Besonders für Menschen mit Gehbehinderung, die den unebenen Kopfsteinpflasterweg zuletzt kaum noch begehen konnten – insbesondere im Winter –, stellt die Sanierung eine deutliche Verbesserung dar. Nun können sie den Weg wieder sicher und barrierearm nutzen.
Die Gemeinde Rehlingen und die Niedersächsischen Landesforsten bedanken sich bei allen Beteiligten für die reibungslose Umsetzung und freuen sich über den gelungenen Abschluss dieser wichtigen Wegebaumaßnahme.

| Laura Gödecke | Samtgemeinde Amelinghausen

Feuerwerk zum Jahreswechsel

In Kürze steht der Jahreswechsel bevor. Ein Feuerwerk gehört für viele Menschen zu den Höhepunkten des Silvesterabends.
Damit Sie das Feuerwerk genießen und unverletzt ins neue Jahr starten können, sollten Sie ein gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen.
Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe (200 Meter) von: Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Sammelunterkünften sowie Reet- oder Fachwerkhäusern grundsätzlich ganzjährig, aber auch besonders angeordnet in der Silvesternacht, verboten ist.

Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten geboten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, sowie an Tankstellen.
Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Bitte achten Sie darauf, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
Beim Feuerwerk gilt immer die Regel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden, und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden.
Kommen Sie gut ins neue Jahr!