Sieh zu, meine Tochter, dass du unter die Haube kommst!
Diesen Satz bekamen die jungen Mädchen noch bis Ende des 19. Jahrhunderts häufig von ihren Vätern zu hören. Mit dem Wort Haube ist nicht die Motorhaube, sondern eine leichte Kopfbedeckung gemeint, unter der die Frauen ihre geflochtenen und hochgesteckten Haare verbergen konnten. Was aber bedeutete dieser Satz in Wirklichkeit für ein junges Mädchen im zarten Alter von 18 bis 20 Jahren? Hier muss man auf die Art und Weise der Bekleidung der Frauen nach dem Spätmittealter(nach 1450) eingehen. In Adelskreisen war es für eine verheiratete Frau standesgemäß, die herabfallenden langen Haare unter einer Haube zu verstecken. Ab dem 17. Jahrhundert durften es dann auch die verheirateten Frauen aus dem Bürgertum. Das lange wallende Frauenhaar galt als aufreizend und musste deshalb verborgen werden. Jeder - besonders die noch ledigen Männer- konnte sehen, dass eine Frau, die eine Haube trug, vergeben bzw. verheiratet und nicht mehr zu haben war. Es wäre vergebliche Müh, einer Frau mit Haube Avancen zu machen. Die Haube war ein fester Bestandteil der weiblichen Kleidung und signalisierte geordnete Zustände. Die Frauen sahen das Tragen einer Haube als eine gesellchaftliche Pflicht an. Sie trugen sie mit Stolz und konnten so zeigen, dass sie nun im Stand der Ehe waren und soziales Ansehen genossen.
Eine unverheiratete Frau wurde noch bis 1900 mit dem Makel eines liederlichen und moralisch verwerflichen Lebenstils verbunden. Die Ehe bedeutete Schutz und Sicherheit. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts konnten Frauen eine Oberschule besuchen und auch studieren. Das war aber nur durch ein finanzielles Polster ihrer Eltern möglich.
Die Frau war lange ihrem Mann untertan und musste bei der Trauung Gehorsamkeit geloben. Der Vater war ihr Vormund, solange sie im elterlichen Haushalt lebte. Erst 1962 war es einer Frau erlaubt, ohne den Konsens ihres Mannes einen Beruf zu ergreifen und ein eigenes Konto eröffnen. Erst jetzt war sie voll geschäftsfähig.
Soweit die gesellschaftspolitische Interpretation dieser Redewendung. Für einen Hofbesitzer, der neben einem männlichen Hoferben noch eine oder mehrere Töchter hatte, war es wichtig, sie rechtzeitig unter die Haube zu bringen, damit sie nicht als „Jungfern“ auf dem elterlichern Hof blieben und für den Hoferben zur finanziellen Last wurden. Eine Krankenversicherung und Altersversorgung in Form einer Rente gab es erst ab 1883 bzw. 1889. Deshalb war der Hofbesitzer bemüht, seine Vormundschaft mit all den damit verbundenen Pflichten seinem zukünftigen Schwiegersohn zu übertragen.
War die Tochter 18. Jahre alt, wurde sie angehalten, sich nach einem geeigneten Ehepartner umzusehen, der etwa der gleichen soziologischen Schicht angehörte wie sie selbt. Die Familie hat dabei kräftig mitgeholfen. Kam der zukünftige Schwiegersohn aus einer höher angesehenen Familie, musste die Aussteuer etwas umfangreicher sein als das „ortsübliche Kistenpfand“. Gemeint ist eine Truhe, die mit Tüchern, Hemden, Bettlaken und Tischdecken aus Leinen gefüllt war. Alle Leinenartikel hatten die üblichen kunstvoll gestickten Monogramme. Ganz wichtig war das mit viel Stickereien versehene „Ehrenkleid“. Es ist das Totenkleid, das zu Lebzeiten vorhanden sein musste, weil es beim Todesfall nicht innerhalb von zwei bis drei Tagen genäht und bestickt werden konnte.
Die Höhe und der Umfang der „Mitgift“ (Aussteuer) wurde vertraglich in der sogenannten Ablobung (Ehevertag) festgelegt. Der Vertag war erst „nach vollzogenem Ehebette“ gültig. Die Mitgift war eine gewisse Sicherheit für die Braut. Der Bräutigam durfte sie nicht als sein Eigentum betrachten und veräußern. Ab 1850 wurde die Haube nur noch bei Familienfesten getragen.
Inhalt eines Ablobungsvertages von 1797:
• 4 Rinderzu 8 rthlr (Reichstaler)
• 4 Schweine zu 3 rthlr
• 4 Sack Rocken zu 5 Himpten
• 20 Schafe
• 50 Rthlr in bar
• ein volles Kistenpfand nach Ortsgebrauch
• ein Ehrenkleid
Text und Bilder: Hans-Friedrich Müller